P.Lips.Inv. FF 2 + FF 4f


Textdaten

Verweis
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Inventarnummer
P.Lips.Inv. FF 2 + FF 4f

Titel
Pachtvertrag

Erhaltung
Schluss fehlt

Erhaltung
unten in der Mitte eine große Lücke, sonst kleinere

Textart
dokumentarisch

Textthema
Pacht
Landwirtschaft

Schrift
griechisch

Sprache
Griechisch

Inhalt
Sigeris, Sohn des Paopis, hat an Zoilos, Sohn des Horos, neun Aruren Land auf fünf Jahre verpachtet; Nomographos ist Ptolemaios.

Bestimmungsort
Kerkeesis (Faijum, Polemonos Meris)

Bestimmungsgau
Arsinoites

Antikes Archiv

Datierung
6.5.8 n.Chr.

Datierung
11. Pachon im 37. Jahr des Caesar (= Augustus)

Tinte
schwarz

Kolumnenzahl
1

Zeilenzahl
37

Buchstabenhöhe
0.3 cm

Zeilenlänge
9.6 cm

Zeilenabstand
0.3 cm

Kolumnenhöhe :
28.0 cm

Schriftart
verschiedene Hände

Schriftrichtung
parallel zur Faser

Gliederungszeichen
größere Zeilenabstände vor Z. 2, 18 und 20

Seitenfolge
Verso ist leer.

Editio princeps
P.Lips. II 129

Referenzwerke

Übersetzung
P.Lips. II 129: (1. Hd.) Im 37. Regierungsjahr des Augustus, am 11. Pachon. Im siebenunddreißigsten Jahr der Herrschaft des Augustus, am 11. des Monats Panemos, am 11. Pachon, im Dorf Kerkeesis in der Polemonos Meris des arsinoitischen Gaues. (5) Es hat verpachtet Sigeris, Sohn des Paopis, an Zoilos, Sohn des Horos, Perser von Abstammung, die ihm gehörenden Aruren in zwei Parzellen, nämlich sieben im sogenannten (Kleros) des Kriton, und am Wasserbecken des sogenannten (Kleros) des Kolophonios zwei weitere Aruren, so daß es (10) im ganzen neun Aruren sind, auf fünf Jahre von dem kommenden 38. Jahr des Augustus an gegen die Übernahme aller öffentlichen Lasten und der 20-Drachmensteuer und der Heubündelsteuer. Und im letzten Jahr des Pachtverhältnisses wird er die dazugekommenen zwei Aruren zurückgeben, (besät) mit Grünfutter zum Abweiden durch Schafe, und das Land frei von Binsengestrüpp, Queckgras und jedem Unrat ---. (18) Im 37. Jahr des Augustus, am 11. Pachon. Es wurde registriert durch Ptolemaios, den Notar von Kerke(esis). (2. Hd.) (20) Ich, Zoilos, Sohn des Horos, haben von Sigeris, Sohn des Paopis, die ihm gehörigen (Aruren) in zwei Parzellen in der Gegend von Tebtynis gepachtet, von denen ich auch selbst in der Gegend von Tebtynis sieben Aruren Staatsland im sogenannten (Kleros) des Kriton bewirtschaftete, und an der Südseite des Wasserbeckens des sogenannten (Kleros) des Kolophonios zwei weitere Aruren, so daß es im ganzen neun Aruren sind, für fünf Jahre vom kommenden achtunddreißigsten Jahr des Augustus an (30) gegen die Übernahme der öffentlichen Lasten und der Zwanzigdrachmensteuer und der Heubündelsteuer. Und ich werde im letzten Jahr des Pachtverhältnisses die zwei Aruren am Wasserbecken im Brachzustand zurückgeben zum Abweiden durch Rinder und das Land frei von Binsengestrüpp und Queckgras, alle (Aruren?) ---, wie es geschrieben steht.

Editoren
Duttenhöfer, R.

Publikationsnummer
publiziert P.Lips. II 129

Bearbeiter
Trojahn

Statische URL
https://papyri.uni-leipzig.de/receive/UBLPapyri_text_00001290