P.Jen.Inv. 901R


Textdaten

Verweis
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Inventarnummer
P.Jen.Inv. 901R

Titel
Gelddarlehensvertrag

Erhaltung
rechts und links abgebrochen

Textart
dokumentarisch

Textthema
Darlehen

Schrift
griechisch

Sprache
Griechisch

Inhalt
Ein Betrag von 150 Silberdrachmen wird zinslos auf 3 Jahre dargeliehen. Die Rückzahlung soll in drei gleichen Jahresraten erfolgen, andernfalls sind Verzugszinsen zum üblichen Zinsfuß von monatlich 2% zu zahlen.

Bestimmungsort
Oxyrhynchos

Bestimmungsgau
Oxyrhynchites

Datierung
07.07-05.08.0244 v.Chr.

Datierung
?. Artemisios, im 4. Regierungsjahr des Ptolemaios 3

Tinte
schwarz

Zeilenzahl
15

Schriftart
eine geübte, flüchtige Hand

Schriftrichtung
quer zur Faser

Seitenfolge
Verso: Kontrahenten- und Zeugennamen

Editio princeps
SB XII II059 (F.Uebel, Jenaer Kleruchenurkunden, Archiv für Papyrusforschung, 22/23, 1974, 101-109)

Editionen
F.Uebel, Zwei Papyri Rossico-Georgicae und zwei Jenaer Papyrusfragmente aus dem Jahre 244v.u.Z., Wissenschaftliche Zeitschrift, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Gesellschafts- und sprachwissenschaftliche Reihe, 22 (1973), 439 ff.

Referenzwerke

Übersetzung
"Unter dem König Ptolemaios, dem Sohne des Ptolemaios und der Arsinoe, der Geschwister-Götter, im 4. Jahr, zur Zeit, da Archelaos, der Sohn des Damas, das zweite Jahr Priester Alexanders und der Geschwister-Götter ist und da Kanephore der Arsinoe Philadelphos Arsinoe, die Tochter des Polemokrates, ist, im Monat Artemisios [am . . . ] in Oxyrhynchos in der Thebais. Als Darlehen gab Parmenion, der Sohn des Philon, Myser der Epigone, dem Philippos, Kyrenäer, gemeinem Soldat der Truppe des Zoilos, in augenscheinlichem Silbergeld 150 Drachmen auf drei Jahre ohne Zinsen. Dieses Silbergeld soll Philippos dem Parmenion zurückzahlen vom 4. Jahr ab im Monat Apellaios, jährlich 50 Silberdrachmen über die drei Jahre. Wenn er diese Rückzahlung nicht ordnungsgemäß leistet, soll er strafweise den anderthalbfachen Betrag zahlen und die Zinsen der Überschreitungszeit zum Satz von 2 Drachmen je Mine im Monat. Bürge des Philippos für den Darlehnsbetrag gemäß dem Vertrag, für seine Rückzahlung, [ Name + Personalangaben], und die Vollstreckung soll dem Parmenion oder den Beauftragten des Parmenion zustehen gemäß dem Erlaß. Gültig sein soll diese Darlehensurkunde, wo immer sie Parmenion oder ein anderer für Parmenion in Vollstreckung gemäß denselben Bestimmungen vorlegt. Zeugen: Philon [Personalangaben; zweiter Zeuge + Personalangaben]; Lyon, Kyrenäer, gemeiner Soldat der Truppe des Zoilos; [vierter Zeuge + Personalangaben]; Theriskos, Kyrenäer, [Dienstgrad] der Truppe des Philagros; [sechster Zeuge + Personalangaben]; Dokimos, Kyrenäer, [Dienstgrad] der Truppe des Zoilos." (Uebel)

Literatur
Uebel, F., Die Kleruchen Ägyptens unter den ersten sechs Ptolemäern, Berlin, 1968, S. 306-307.

Editoren
Uebel, F.

Bemerkung
Duplikat von P.Ross.Georg. II 1+2 + SB XII 11058

Publikationsnummer
publiziert SB XII 11059

Bearbeiter
Ast

Statische URL
https://papyri.uni-leipzig.de/receive/IAwJPapyri_text_00002150